Pflegehilfsmittel: Anspruch, Antrag und Alltagsnutzen
5 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 20. August 2026
KI-generiertFür zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 EUR pro Monat, und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf laufen über eigene Anträge. Für Umbauten im Wohnumfeld gibt es zusätzlich bis zu 4.180 EUR je Maßnahme. Alle drei Bereiche sind unabhängig voneinander und werden erfahrungsgemäß nicht vollständig genutzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis zu 42 EUR monatlich, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung.
- Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und häusliche Versorgung.
- Technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf) werden separat beantragt; oft leihweise.
- Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 EUR je Maßnahme – Antrag vor Baubeginn stellen.
- Hausnotruf: Zuschuss über die Pflegekasse bei Alleinlebenden nach Prüfung.
- Nicht verbrauchter Monatsbetrag verfällt – regelmäßige Lieferung ist deshalb sinnvoll.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 42 EUR monatlich
Nach § 40 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel, die verbraucht werden, bis zu einem Betrag von 42 EUR im Monat. Der Betrag steht ab Pflegegrad 1 zu, wenn die Pflege zu Hause erfolgt – auch dann, wenn Angehörige oder eine Betreuungskraft die Versorgung übernehmen.
| Produktgruppe | Beispiele |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Nitril- oder Vinylhandschuhe für Körperpflege und Hygiene |
| Flächen- und Händedesinfektion | Desinfektionsmittel, Desinfektionstücher |
| Bettschutz | Einwegeinlagen oder waschbare Bettschutzeinlagen |
| Einwegschutz | Schutzschürzen, Mundschutz |
| Sonstiges | Fingerlinge, Einwegwaschhandschuhe |
Nicht enthalten
Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Vorlagen gehören nicht zu diesem Budget. Sie werden bei medizinischer Notwendigkeit über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung versorgt – dort können Zuzahlungen anfallen.
So beantragen Sie die monatliche Box
- 1Antrag bei der Pflegekasse stellen – formfrei möglich, meist gibt es ein einfaches Formular.
- 2Alternativ: einen Anbieter wählen, der die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernimmt und den Antrag mitbereitet.
- 3Zusammenstellung wählen: Menge und Art der Produkte nach dem tatsächlichen Bedarf, nicht nach Standardpaket.
- 4Lieferung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise nach Hause.
- 5Bedarf halbjährlich prüfen: Ändert sich die Versorgung, sollte die Zusammenstellung angepasst werden.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch beträgt bis zu 42 EUR pro Monat und ist nicht ansparbar. Nicht abgerufene Beträge verfallen. Wer Produkte selbst kauft, kann sie gegen Rechnung erstatten lassen – die direkte Abrechnung über einen Vertragspartner ist aber deutlich einfacher.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Hilfsmittel werden nicht verbraucht, sondern genutzt. Sie werden häufig leihweise überlassen; bei einem Kauf fällt in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent, maximal 25 EUR je Hilfsmittel, an. Bei Personen unter 18 Jahren und bei Zuzahlungsbefreiung entfällt sie.
| Hilfsmittel | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegebett, Bettgalgen, Aufrichthilfe | Pflegekasse | meist leihweise, oft über Sanitätshaus |
| Rollator, Rollstuhl, Gehhilfe | Krankenkasse | ärztliche Verordnung erforderlich |
| Toilettenstuhl, Duschhocker, Badewannenlifter | Pflegekasse | erleichtert Pflege und erhält Selbstständigkeit |
| Antidekubitusmatratze | Kranken- bzw. Pflegekasse | bei Dekubitusrisiko, ärztliche Begründung hilfreich |
| Hausnotruf | Pflegekasse | Zuschuss nach Prüfung, insbesondere bei Alleinlebenden |
| Hilfsmittel zur Kompression, Inhalation, Wundversorgung | Krankenkasse | über ärztliche Verordnung |
Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse ist für Familien nicht immer erkennbar. Praktischer Hinweis: Reichen Sie den Antrag ein, auch wenn Sie unsicher sind – die Kassen sind verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 EUR je Maßnahme
Für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 EUR je Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen.
- barrierefreie Dusche, Wanne zu Dusche, erhöhte Toilette
- Haltegriffe in Bad, Flur und Schlafzimmer
- Abbau von Türschwellen, Verbreiterung von Türen
- Treppenlift, Rampe, Handlauf
- Anpassungen der Beleuchtung und Elektrik
- Umzug in eine barrierefreiere Wohnung kann in bestimmten Fällen ebenfalls berücksichtigt werden
Reihenfolge beachten
Antrag stellen, Bewilligung abwarten, dann bauen. Wer vorher beginnt, riskiert die Ablehnung. Zwei bis drei Kostenangebote und eine kurze Begründung, welche Pflegehandlung dadurch erleichtert wird, beschleunigen die Entscheidung.
Was sich im Alltag mit einer Betreuungskraft bewährt
Lebt eine Betreuungskraft im Haushalt, entlasten die richtigen Hilfsmittel nicht nur die betreute Person, sondern schützen auch die Gesundheit der Betreuungskraft. Diese Kombination hat sich in der Praxis bewährt:
- Pflegebett mit Höhenverstellung – ohne rückenschonende Arbeitshöhe wird jeder Transfer riskant.
- Aufstehhilfe oder Bettgalgen, damit die Person aktiv mithelfen kann.
- Toilettenstuhl für die Nacht, wenn der Weg zum Bad weit oder unsicher ist.
- Duschhocker und Haltegriffe, um Körperpflege ohne Kraftakt möglich zu machen.
- Rutschbrett oder Drehscheibe für Transfers zwischen Bett, Rollstuhl und Sessel.
- Hausnotruf für Zeiten, in denen die Betreuungskraft frei hat.
Wir sprechen Hilfsmittel im Erstgespräch und in der Bedarfsanalyse gezielt an – nicht als Zusatzverkauf, sondern weil eine unpassende Wohnsituation der häufigste Grund dafür ist, dass eine Betreuung körperlich nicht durchhält.
Beispiel: gleicher Pflegegrad, unterschiedliche Wohnsituation
Zwei Haushalte mit Pflegegrad 3: In einem steht ein höhenverstellbares Pflegebett mit Aufstehhilfe, das Bad hat Haltegriffe und einen Duschhocker. Im anderen liegt die Person in einem niedrigen Doppelbett, das Bad hat eine Badewanne mit hohem Einstieg.
Der Unterstützungsbedarf ist auf dem Papier identisch. Praktisch unterscheidet sich die Betreuung deutlich: Im zweiten Haushalt sind Transfers und Körperpflege körperlich belastend, oft sind zwei Personen nötig – und genau daran scheitern Lösungen nach wenigen Wochen.
Konsequenz für die Planung: Anträge auf Pflegebett und Wohnumfeldverbesserung sollten möglichst vor dem Betreuungsstart laufen, weil Bewilligung und Lieferung Zeit brauchen.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird
- 1Ablehnungsbescheid genau lesen: Wird die Notwendigkeit bestritten oder nur die Zuständigkeit?
- 2Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen – zunächst ohne Begründung, um die Frist zu sichern.
- 3Begründung nachreichen: Welche konkrete Pflegehandlung wird ermöglicht oder erleichtert? Welche Gefahr besteht ohne das Hilfsmittel?
- 4Ärztliche Stellungnahme oder eine Einschätzung des Pflegedienstes beilegen.
- 5Unterstützung über die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder einen Pflegestützpunkt einholen.
Häufige Fragen
Fehlt zu Hause etwas, das den Alltag deutlich erleichtern würde?
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Quellen und weiterführende Informationen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (PDF)
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverzeichnis
Redaktion: aaltia care24. Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026. Alle Angaben sind eine Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch Pflegekasse, Steuerberatung oder Fachkräfte.
Wichtiger Hinweis