Was darf eine Betreuungskraft – und was nicht?
6 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 20. August 2026
KI-generiertEine Betreuungskraft unterstützt im Alltag: Körperpflege, Ankleiden, Mobilität, Mahlzeiten, Haushalt, Gesellschaft und Begleitung. Nicht zu ihren Aufgaben gehört medizinische Behandlungspflege – also Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege oder Medikamentenstellung –, ebenso keine schweren Renovierungs- oder Gartenarbeiten. Wer diese Grenze vor dem Start klärt, vermeidet die häufigste Ursache für Konflikte in den ersten Wochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zulässig sind Unterstützung bei Grundpflege, Hauswirtschaft, Mobilität, Ernährung, Aktivierung und Begleitung.
- Medizinische Behandlungspflege gehört zu qualifizierten Pflegefachkräften bzw. einem ambulanten Pflegedienst.
- „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt das Wohnen im Haushalt, nicht 24 Stunden Arbeitszeit.
- Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit und freie Tage müssen vereinbart und eingehalten werden.
- Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Tageslicht und Internetzugang ist Voraussetzung.
- Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (§ 37 SGB V) finanziert und kürzt das Pflegegeld nicht.
Aufgaben im Alltag: Was eine Betreuungskraft übernimmt
Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden, Mundpflege, Rasieren, Haarpflege
- An- und Auskleiden, Unterstützung beim Toilettengang
- Hilfe beim Wechseln von Inkontinenzmaterial
- Beobachtung der Haut und Hinweis an Angehörige oder Pflegedienst bei Veränderungen
Mobilität und Sicherheit
- Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen und bei Transfers – im Rahmen der eigenen körperlichen Möglichkeiten
- Begleitung bei Spaziergängen und Bewegungsübungen nach Anleitung
- Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollator, Rollstuhl oder Aufstehhilfe
- Sturzprävention: Stolperfallen entfernen, Beleuchtung, sichere Wege
Haushalt und Ernährung
- Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten, Berücksichtigung von Vorlieben und Kostformen
- Anreichen von Speisen und Getränken, Achten auf ausreichende Trinkmenge
- Aufräumen, Reinigen der genutzten Räume, Wäsche und Bügeln
- Einkäufe und Besorgungen, wenn dies vereinbart ist
Gesellschaft, Aktivierung, Begleitung
- Gespräche, Vorlesen, Spiele, Musik, gemeinsame Alltagsroutinen
- Aktivierung und Orientierungshilfe, besonders bei Demenz
- Begleitung zu Terminen, Arztbesuchen und Behörden
- Kontakt zu Angehörigen halten und Veränderungen zurückmelden
Was eine Betreuungskraft nicht übernehmen darf
Die wichtigste Grenze verläuft zur medizinischen Behandlungspflege. Diese Leistungen setzen eine pflegerische Ausbildung und eine ärztliche Verordnung voraus und werden von einem ambulanten Pflegedienst erbracht.
| Bereich | Betreuungskraft | Pflegefachkraft / Pflegedienst |
|---|---|---|
| Waschen, Ankleiden, Toilettengang | ja | ja |
| Medikamente stellen und richten | nein | ja |
| Erinnern an die Einnahme gestellter Medikamente | in der Regel ja | ja |
| Injektionen, z. B. Insulin | nein | ja |
| Wundversorgung, Verbandwechsel | nein | ja |
| Katheter-, Stoma- und Sondenversorgung | nein | ja |
| Kompressionsstrümpfe medizinischer Klasse anlegen | nein | ja |
| Blutzucker- oder Blutdruckmessung als medizinische Maßnahme | nein | ja |
Ebenfalls nicht vorgesehen
- Grundreinigung, Entrümpelung, Fensterputzen an Außenfassaden, Renovierung
- Garten- und Gartenpflegearbeiten, Schneeräumen, Handwerkerleistungen
- Betreuung weiterer Haushaltsmitglieder, die nicht Teil der Vereinbarung sind
- Versorgung mehrerer Haushalte oder Einsätze bei Nachbarn und Verwandten
- Pflege von Haustieren in größerem Umfang, wenn nicht ausdrücklich vereinbart
- Arbeiten ohne Pausen, ohne Ruhezeiten und ohne freie Tage
Kombination ist der Normalfall
Wenn Behandlungspflege nötig ist, arbeiten Betreuungskraft und Pflegedienst nebeneinander: die Betreuungskraft im Alltag, der Pflegedienst für die verordneten medizinischen Leistungen. Die Kosten der Behandlungspflege übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt ein Wohnmodell, keine Arbeitszeit. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, ist präsent – aber nicht 24 Stunden im Dienst. Arbeitszeiten sind zu vereinbaren, Pausen und Ruhezeiten einzuhalten, freie Zeit ist zu gewähren.
- Vereinbarte tägliche Arbeitszeit mit klaren Anfangs- und Endzeiten
- Zusammenhängende Pausen am Tag, in denen die Betreuungskraft nicht abrufbar ist
- Eine ununterbrochene Nachtruhe – regelmäßige Nachteinsätze müssen ausdrücklich geregelt und ausgeglichen werden
- Freie Zeit an mindestens einem halben oder ganzen Tag pro Woche, planbar und verbindlich
- Urlaub und Erholungszeiten sowie ein Wechselrhythmus mit klar geplanter Ablösung
Wer nachts mehrfach Unterstützung braucht, benötigt in der Regel ein anderes Modell – zusätzliche Unterstützung, einen Pflegedienst oder eine andere Versorgungsform. Eine einzelne Betreuungskraft kann dauerhafte Nachtarbeit nicht auffangen, ohne dass Qualität und Gesundheit leiden.
Warum das für Familien wichtig ist
Nicht eingehaltene Ruhezeiten sind der häufigste Grund für Abbrüche in den ersten Wochen. Realistische Absprachen sind kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Betreuung über Monate stabil bleibt.
Unterbringung und Rahmenbedingungen
- eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank, Tisch und Tageslicht
- Zugang zu Bad und Küche, Mitbenutzung selbstverständlich geregelt
- Internetzugang für den Kontakt zur eigenen Familie – praktisch unverzichtbar
- Verpflegung im Haushalt, die Betreuungskraft isst in der Regel mit
- geklärte Nutzung von Waschmaschine, Fahrzeug und Haushaltsgeräten
- erreichbare Umgebung für kurze Wege, Einkäufe und Spaziergänge
Aufgaben verbindlich festhalten: eine praktische Liste
Klären Sie vor dem Start schriftlich, was übernommen werden soll. Diese Punkte sorgen in der Praxis für die meisten Missverständnisse:
- 1Welche Unterstützung ist bei Körperpflege und Toilettengang gewünscht – und wie viel Selbstständigkeit soll erhalten bleiben?
- 2Wer stellt Medikamente: Angehörige, Apotheke oder Pflegedienst?
- 3Gibt es nächtlichen Hilfebedarf, wie häufig und in welcher Form?
- 4Welche Haushaltsaufgaben gehören dazu – welche ausdrücklich nicht?
- 5Wer erledigt Einkäufe und wie wird abgerechnet?
- 6Darf und soll das Fahrzeug genutzt werden, wer versichert es?
- 7Wie ist die freie Zeit geregelt und wer übernimmt in dieser Zeit?
- 8Welche Haustiere leben im Haushalt und wer versorgt sie?
- 9Wer ist erste Ansprechperson bei Fragen und in Notfällen?
Beispiel: warum „nachts Hilfe“ zu ungenau ist
Eine alleinlebende Frau mit Pflegegrad 3 ist mit dem Rollator mobil und braucht morgens Unterstützung bei der Körperpflege. Nachts steht sie meist einmal auf und schafft den Weg zur Toilette allein.
Angabe A: „nachts gelegentlich Hilfe“. Angabe B: „ein bis zwei Mal nachts Begleitung zur Toilette, planbar, danach schläft sie weiter“. Angabe B beschreibt denselben Alltag, führt aber zu einem anderen Ergebnis.
Fachlich entscheidend ist nicht, ob nachts Hilfe nötig ist, sondern wie häufig und wie planbar. Regelmäßige nächtliche Einsätze verkürzen die Ruhezeit und sind mit einer einzelnen Betreuungskraft arbeitsrechtlich nicht dauerhaft abbildbar – dann braucht es einen Nachtdienst, technische Hilfen oder ein zweites Modell.
Bei aaltia care24 gehen diese Punkte in die Bedarfsanalyse ein und werden mit der Betreuungskraft vor dem Start abgestimmt. Das ist der Unterschied zwischen einer Vermittlung und einer Betreuung, die trägt.
Häufige Fragen
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Kostenlose Beratung startenPassend dazu
- Unsere Leistungen im DetailWelche Aufgaben eine Betreuung bei aaltia care24 abdeckt.
- Betreuung bei DemenzRoutinen, Kommunikation und Sicherheit im Alltag.
- Kosten der BetreuungWarum Anforderungen wie Nachteinsätze und Deutschkenntnisse den Preis bestimmen.
- Pflegegrad richtig beantragenAntrag, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Fristen im Überblick.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
Redaktion: aaltia care24. Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026. Alle Angaben sind eine Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch Pflegekasse, Steuerberatung oder Fachkräfte.
Wichtiger Hinweis