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24-Stunden-Betreuung: Ist das legal? Die Modelle

8 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 24. August 2026

24-Stunden-Betreuung: Ist das legal? Die ModelleKI-generiert

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, ist in Deutschland legal möglich – in jedem der drei praxisrelevanten Modelle: Entsendung durch ein Unternehmen im EU-Ausland mit A1-Bescheinigung, direkte Anstellung durch die Familie, oder selbstständige Tätigkeit der Betreuungskraft. Innerhalb der Entsendung gibt es zwei sehr unterschiedliche Varianten: den klassischen Arbeitsvertrag und – in Polen weit häufiger – den zivilrechtlichen Auftragsvertrag umowa zlecenia, bei dem die Betreuungskraft arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmerin gilt, die Sozialversicherungsbeiträge aber vom Auftraggeber an die ZUS abgeführt werden. Wer wissen will, was in seinem Haushalt gilt, muss deshalb den Vertragstyp kennen, nicht nur das Wort „Entsendung“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Modelle sind praxisrelevant: Entsendung, direkte Anstellung, Selbstständigkeit.
  • Bei Entsendung wird in der Praxis überwiegend nicht ein Arbeitsvertrag, sondern ein Auftragsverhältnis entsandt – in Polen die umowa zlecenia.
  • Die umowa zlecenia folgt dem Zivilgesetzbuch, nicht dem Arbeitsgesetzbuch: keine arbeitsrechtlichen Arbeitszeitgrenzen, aber ZUS-Beiträge durch den Auftraggeber.
  • Die A1-Bescheinigung klärt nur die Zuständigkeit für die Sozialversicherung – nicht den arbeitsrechtlichen Status.
  • „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt Anwesenheit im Haushalt, nicht 24 Stunden Arbeit.
  • Selbstständige Betreuung ist möglich; die Abgrenzung richtet sich nach § 7 SGB IV und lässt sich vertraglich wie praktisch sauber gestalten.

Die drei Modelle im Vergleich

Beschäftigungsmodelle für eine Betreuungskraft im Haushalt

verbreitet

Entsendung

  • Betreuungskraft ist bei einem Betrieb im EU-Ausland beschäftigt – als Arbeitnehmerin oder im Auftragsverhältnis (z. B. umowa zlecenia)
  • A1-Bescheinigung weist die Sozialversicherung im Herkunftsland nach
  • Familie hat einen Dienstleistungsvertrag, ist kein Arbeitgeber
  • Vergütung, Abgaben und Organisation laufen über den entsendenden Betrieb
  • Mindestlohn gilt für die zu vergütende Zeit inklusive Bereitschaftsdienst
volle Verantwortung

Direkte Anstellung

  • Familie ist Arbeitgeber mit allen Pflichten
  • Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Unfallversicherung
  • Arbeitszeit, Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz gelten voll
  • Kein Ersatz bei Krankheit, wenn nicht selbst organisiert
  • Höchste Kontrolle, höchster Verwaltungsaufwand
flexibel

Selbstständigkeit

  • Betreuungskraft arbeitet auf eigene Rechnung mit Gewerbeanmeldung
  • Klarer Dienstleistungsvertrag mit Leistungsumfang statt Weisungen zum Ablauf
  • Eigene Preisgestaltung, eigene Arbeitsorganisation, Vertretungsmöglichkeit
  • Spezialisierte Dienstleister unterstützen von Gewerbeanmeldung bis Steuererklärung
  • Oft direktere Absprachen und hohe Eigenverantwortung im Haushalt

Aaltia vermittelt Betreuungskräfte, die über einen Betrieb im EU-Ausland beschäftigt und nach Deutschland entsandt werden. Für Familien bedeutet das: Sie schließen einen Vertrag über eine Dienstleistung, sie werden nicht Arbeitgeber – und sie sollten sich die zugehörigen Nachweise trotzdem zeigen lassen.

Entsendung: welche Unterlagen wirklich zählen

Diese Nachweise sollten Sie sehen

  • A1-Bescheinigung für den konkreten Einsatzzeitraum und die konkrete Person
  • Dienstleistungsvertrag mit Leistungsbeschreibung, Preis, Laufzeit und Kündigungsregelung
  • Angabe des entsendenden Unternehmens mit Sitz und Registrierung
  • Regelung zu Arbeitszeit, Freizeit und Ruhezeiten im Haushalt
  • Regelung zu Ersatz bei Krankheit oder Ausfall
  • Regelung zu Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten
  • Ansprechpartner in Deutschland für Konflikte und Rückfragen

Was die A1-Bescheinigung leistet – und was nicht

  • Sie belegt, dass die Person während des Einsatzes im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslands bleibt. Sie ist personen- und zeitraumbezogen, nicht übertragbar.
  • Sie ist kein Nachweis über Arbeitszeit, Mindestlohn, Qualifikation oder Deutschkenntnisse. Diese Punkte müssen separat vertraglich geregelt sein.

Wird kein Nachweis vorgelegt, ist das ein Ausschlusskriterium – unabhängig davon, wie sympathisch das Angebot wirkt. Kontrollen richten sich zwar in erster Linie an das entsendende Unternehmen, doch die Familie steht im Konfliktfall ohne belastbare Grundlage da.

Der polnische Auftragsvertrag (umowa zlecenia): das Modell hinter vielen Entsendungen

„Entsendung“ ist kein einheitliches Modell. Nach der Darstellung des Branchenverbands VHBP werden in der Praxis überwiegend nicht klassische Arbeitnehmer entsandt, sondern „Mitarbeiter im Auftragsverhältnis“. In Polen ist das regelmäßig die umowa zlecenia – ein Auftrags- bzw. Dienstleistungsvertrag nach dem Zivilgesetzbuch (Kodeks cywilny, Art. 734 ff.), nicht nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch (Kodeks pracy).

Genau daraus entsteht die Konstruktion, die oft als „Zwittervertrag“ beschrieben wird: Die Betreuungskraft ist arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmerin des polnischen Betriebs, sozialversicherungsrechtlich aber sehr wohl versichert – der Auftraggeber (zleceniodawca) meldet sie bei der ZUS an und führt die Beiträge ab. Deshalb kann für diese Personen eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden, obwohl kein Arbeitsvertrag im deutschen Sinn vorliegt.

umowa zlecenia im Vergleich zum polnischen Arbeitsvertrag (umowa o pracę)

Zivilvertrag

umowa zlecenia

  • Rechtsgrundlage: Kodeks cywilny, nicht Kodeks pracy
  • Sozialversicherung über die ZUS läuft trotzdem – der Auftraggeber führt die Beiträge ab
  • Krankengeldversicherung (chorobowe) ist freiwillig, nicht automatisch dabei
  • Kein arbeitsrechtlicher Urlaubsanspruch, kein Kündigungsschutz nach Arbeitsrecht
  • Keine arbeitsrechtlichen Höchstarbeitszeiten nach polnischem Recht
  • Mindeststundensatz für Aufträge: 31,40 PLN brutto (2026)
Arbeitsvertrag

umowa o pracę

  • Rechtsgrundlage: polnisches Arbeitsgesetzbuch
  • Vollständige Sozialversicherung inklusive Krankengeld
  • Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz
  • Arbeitszeit- und Ruhezeitgrenzen nach polnischem Arbeitsrecht
  • Für Entsendungen möglich, in der Live-in-Betreuung aber seltener

Wichtig: der polnische Vertragstyp entscheidet nicht über deutsches Arbeitsrecht

  • Wie eine Tätigkeit einzuordnen ist, richtet sich nicht nach der Vertragsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Durchführung. Rechtswissenschaftliche Untersuchungen zur Live-in-Betreuung (u. a. Kocher/Potocka-Sionek, Europa-Universität Viadrina) kommen zu dem Ergebnis, dass eine umowa zlecenia im Einzelfall trotzdem als Arbeitsverhältnis im Sinne des deutschen Rechts zu bewerten sein kann – mit der Folge, dass deutsche Schutzvorschriften greifen.
  • Die A1-Bescheinigung entscheidet nur über die Zuständigkeit für die Sozialversicherung. Sie sagt nichts darüber aus, ob arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis besteht. Genau diese Trennung wird in Angeboten häufig verwischt.

Für Familien ist das keine akademische Frage: Sie sollten wissen, in welchem Vertragstyp die Betreuungskraft steht, wer im Krankheitsfall zahlt und wer die Beiträge abführt. Ein seriöser Anbieter benennt das offen – inklusive der Antwort auf die Frage, ob eine freiwillige Krankengeldversicherung besteht.

Selbstständige Betreuung: was das Modell tragfähig macht

Die selbstständige Tätigkeit ist ein zulässiges Modell in der häuslichen Betreuung. Maßgeblich ist § 7 SGB IV: Entscheidend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Zusammenarbeit, nicht die Bezeichnung im Vertrag. In der Praxis lässt sich dieses Bild gestalten – über einen Vertrag, der ein Leistungsergebnis beschreibt, und über einen Alltag, in dem die Betreuungskraft ihre Arbeit selbst organisiert.

Merkmale, die für echte Selbstständigkeit sprechen

  • Gewerbeanmeldung, eigene Rechnungsstellung und eigene Steuererklärung
  • Eigene Preisgestaltung und eigenes Auftreten am Markt
  • Mehrere Auftraggeber im Zeitverlauf, nicht zwingend gleichzeitig
  • Freiheit bei Reihenfolge und Methode der Tätigkeiten – vereinbart wird das Ergebnis
  • Möglichkeit, Aufträge abzulehnen und sich vertreten zu lassen
  • Eigenes unternehmerisches Risiko, etwa Ausfall ohne Lohnfortzahlung

Für Betreuungskräfte gibt es inzwischen ein eigenes Dienstleisterumfeld: Anbieter begleiten von der Gewerbeanmeldung über Rechnungswesen und Versicherungen bis zur Steuererklärung. Das senkt die Hürde erheblich und stützt gleichzeitig die Selbstständigkeit, weil eigene Betriebsstrukturen sichtbar werden.

Wie hoch ist das Risiko in der Praxis?

  • In Statusverfahren und Gerichtsentscheidungen zur häuslichen Betreuung wurde selbstständige Tätigkeit mehrfach bestätigt, wenn Vertrag und Alltag zusammenpassten. Die Zahl beanstandeter Fälle ist gemessen an der Verbreitung des Modells gering.
  • Beanstandungen betrafen typischerweise Konstellationen mit vollständiger Weisungsbindung, dauerhaft einem einzigen Auftraggeber und fehlender eigener Organisation – also gestaltbare Punkte, keine Eigenschaft des Modells.

Wer Sicherheit möchte, kann das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Es klärt verbindlich, wie das Verhältnis eingeordnet wird – und ist damit weniger ein Warnsignal als ein Werkzeug zur Absicherung, bevor die Zusammenarbeit beginnt.

Beispiel: zwei selbstständige Betreuungskräfte

Frau K. betreut zwei Haushalte im Wechsel, rechnet Pauschalen nach eigener Preisliste ab, plant ihre Einsatzblöcke selbst und lässt sich in Auszeiten von einer Kollegin vertreten. Das Bild ist stimmig selbstständig.

Herr M. arbeitet seit zwei Jahren ausschließlich für eine Familie, die Dienstplan, Aufgabenreihenfolge und Anwesenheit vorgibt; Rechnungen schreibt die Familie vor. Hier fehlen die Merkmale – mit klarer Leistungsbeschreibung, eigener Preisliste und Freiraum bei der Ausführung wäre dieselbe Zusammenarbeit tragfähig.

Praktische Konsequenz: Das Modell entscheidet nicht über die Einordnung, sondern die Ausgestaltung.

Woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen

WarnsignalWarum es ein Problem ist
Keine A1-Bescheinigung vorgelegtSozialversicherungsstatus ist ungeklärt
Preis deutlich unter dem MarktniveauDer Mindestlohn ist bei realistischer Arbeitszeit nicht darstellbar
Werbung mit durchgehender Verfügbarkeit „ohne Pausen“Bereitschaftszeit ist mindestlohnpflichtig; dauerhafte Rundum-Verfügbarkeit ist ohne Erholungszeit nicht durchführbar
Vertragstyp der Betreuungskraft wird nicht genanntOb Arbeitsvertrag oder Auftragsvertrag (umowa zlecenia) gilt, entscheidet über Krankengeld, Urlaub und Absicherung
Zusage medizinischer BehandlungspflegeGehört zum Pflegedienst, nicht zur Betreuungskraft
Kein deutscher Ansprechpartner, kein schriftlicher VertragIm Konfliktfall gibt es keine belastbare Grundlage
Barzahlung ohne BelegeKein Nachweis für Steuer, Pflegekasse oder Streitfall

Ein transparentes Angebot benennt Modell, Preisbestandteile, Arbeitszeitrahmen, Vertretungsregelung und Kündigungsbedingungen schriftlich. Bei Aaltia gilt zusätzlich eine tägliche Kündigungsfrist mit drei Tagen Übergangszeit – das ist zugleich ein Prüfstein: Wer hohe Bindungsfristen braucht, verkauft Bindung statt Passung.

Häufige Fragen

Unsicher, ob Ihr Modell rechtlich saubere Grundlagen hat?

Wir legen offen, in welchem Modell die Betreuungskraft beschäftigt ist, welche Unterlagen dazugehören und welche Fragen Sie vor Vertragsbeginn klären sollten. Kostenlos und unverbindlich.

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Quellen und weiterführende Informationen

Redaktion: aaltia care24. Zuletzt aktualisiert: 24. August 2026. Alle Angaben sind eine Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch Pflegekasse, Steuerberatung oder Fachkräfte.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel beschreibt die Beschäftigungsmodelle allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Welches Modell im Einzelfall trägt, hängt von Vertrag, Aufgabenzuschnitt und tatsächlicher Durchführung ab. Medizinische Behandlungspflege gehört in die Hände qualifizierter Fachkräfte.

Sie möchten wissen, was in Ihrem konkreten Fall möglich ist?

Wir prüfen Pflegegrad, Pflegegeld, den Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, steuerliche Möglichkeiten und ergänzende Hilfen. Danach erhalten Sie eine verständliche Ersteinschätzung Ihrer möglichen Entlastung.

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