Pflegegrad berechnen

Der Rechner nutzt die amtlichen Kriterien des Begutachtungsinstruments nach § 15 SGB XI. Sie beantworten die Fragen für alle sechs Bereiche und sehen anschließend die Punkte je Bereich sowie den rechnerischen Pflegegrad.

Bereich 1 von 617 %

Mobilität

Wie selbständig sind Bewegungen im Alltag möglich?

Positionswechsel im Bett
Halten einer stabilen Sitzposition
Umsetzen (z. B. vom Bett in den Sessel)
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Treppensteigen

Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Nicht beantwortete Kriterien zählen als „selbständig“ beziehungsweise „nie“.

Grundlage

So entsteht ein Pflegegrad.

Jeder der sechs Bereiche wird einzeln bewertet und anschließend gewichtet. Für kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen zählt nur der jeweils höhere Wert.

Die sechs Bereiche

  • Mobilität10 %
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeitengemeinsam 15 %
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagengemeinsam 15 %
  • Selbstversorgung40 %
  • Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Punktgrenzen

  • Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5ab 90 bis 100 Punkte
Der Pflegegrad wird ausschließlich durch die Pflegekasse festgestellt. Der Rechner kann eine Begutachtung nicht ersetzen, hilft aber bei der Vorbereitung und beim Einordnen eines Bescheids.

Häufige Fragen

Fragen zum Pflegegrad.

Rechtsgrundlage: §§ 14, 15 SGB XI mit Anlage 1 (Einzelpunkte der Module 1 bis 6) und Anlage 2 (Bewertungssystematik). Die Berechnung erfolgt anhand dieser Vorgaben in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden nicht übertragen. Der Rechner ist für Erwachsene ausgelegt. Besondere Bedarfskonstellationen nach § 15 Abs. 4 SGB XI können zu einem höheren Pflegegrad führen. Stand: September 2026.